Die steuerlichen Vorteile

Wenn ein Selbständiger oder Freiberufler einen Rürup-Vertrag abschließt, hat er nicht die Vorteile der Zuschüsse wie bei der Riester-Rente, allerdings hat die Rürup Rente sehr gute steuerliche Vorteile. Die Beiträge sind also steuerlich absetzbar. Ein Rürup Rente Rechenbeispiel ist auf www.ruerup-versicherung.net ebenfalls zu finden. HIER

Die Beiträge der Rürup Rente sind als sogenannte Altersvorsorgeaufwendungen bis maximal 20.000.- € ( 40.000.-€ bei Ehepaaren) im Jahr von der Steruer abzugsfähig. Der Steuervorteil ist also immens hoch. Je nach Steuerklasse "zahlt" der Staat also bis zu 50% der eigenen privaten Altersvorsorge.

Prinzipiell werden die Beiträge zum Rürup-Vertrag monatlich bezahlt. Natürlich ist der Sparer hier flexibel, er kann auch vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich einzahlen. Besonders Selbständige mit einer hohen Steuerlast sowie dem entsprechendem Steuersatz profitieren von diesem Steuersparmodell Rürup Rente.

Während der Ansparphase werden die eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben laut Alterseinkünftegesetz steuerlich geltend gemacht. Aktuell können 84% der jährlich eingezahlten Beiträge von der Steuer abgesetzt werden. Nehmen wir mal an Sie sparen 4.500.- im Jahr (mtl. 375.-€). Von diesen 4.500 sind also derzeit 3.780.-€ steuerlich relevant.

Bei einem persönlichem Steuersatz von 35% würde dies eine Steuerersparnis von 1323.- € ergeben. In unserem Fallbeispiel beteiligt sich also der Staat mit über 25 % an der Rürup Rente rein durch den Steuereffekt. Je nach Einzahlungen und Steuersatz kann dies natürlich variieren.

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Um in den Genuss dieser Steuergeschenke zu kommen muss der Rürup Vertrag sowohl staatlich anerkannt sein sowie folgende Kriterien erfüllen. Somit sind Beiträge zur Rürup Rente im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge der Basisrente steuerlich als Sonderausgaben absetzbar:

  • Die Zahlung der späteren Rente muss monatlich und lebenslang erfolgen

  • Die Zahlung der Rüruprente darf nicht vor dem 60. Lebensjahr beginnen

  • Das Kapital aus dem Versicherungsvertrag ist nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und auch nicht kapitalisierbar. Die Rürup Rente ist eine Leibrente.

  • Es kann keine vorzeitige Kapitalauszahlung erfolgen