Steuer Aspekte der Rürup Rente

Bedeutung der Günstigerprüfung bei der Rürup-Rente

Die Günstigerprüfung ist im Zusammenhang mit der Rürup-Rente ein relevantes Thema, denn davon hängt der steuerliche Vorteil ab. Für den Steuerzahler ist sie stellenweise sehr verwirrend. Hinzu kommt, dass eine Günstigerprüfung nur in bestimmten Fällen durchgeführt wird. Sie kommt zur Anwendung, wenn mehrere Möglichkeiten für eine steuerliche Absetzung in Frage kommen. Die Günstigerprüfung wird dann zur Vermeidung einer Schlechterstellung des Steuerpflichtigen angewandt.

Die Grundlagen zur Berücksichtigung der Rürup-Rente

Die gesetzlichen Grundlagen sind im Alterseinkünftegesetz festgehalten, welches am 01.01.2005 in Kraft getreten ist. Es enthält beispielsweise die Vorschrift, dass Einkünfte aus den Renten ab 2005 versteuert werden müssen. Im Jahre 2005 waren dies 50 Prozent der Einkünfte. Bis 2040 wird dieser Wert in mehreren Schritten auf 100 Prozent angehoben (§22 Abs. 1aa EStG).

Im Vergleich dazu können Einzahlungen in eine Altersvorsorge wie die Rürup Rente steuerlich berücksichtigt werden. Für eine Einzelperson sind dies bis zu 20.000 Euro pro Jahr, für gemeinsam veranlagte Ehepartner verdoppelt sich der Betrag auf 40.000 Euro. Auch hier sind derzeit nur Teile anrechenbar. Ab 2025 ist der Abzug von 100 Prozent der eingezahlten Beiträge möglich. Für das Jahr 2012 liegt der abzugsfähige Betrag bei 74 Prozent der Einzahlungen.