Was passiert im Todesfall?

Im Todesfall kann laut dem Gesetz die Rürup-Rente nicht vererbt werden, so wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Es gibt also keine Hinterbliebenenrente. Allerdings kann man sich durch etwaige Zusatzversicherungen dagegen absichern.

Es ist beispielsweise möglich, eine Hinterbliebenenrente an den Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder auszahlen zu lassen oder eine zusätzliche (steuerlich nicht begünstigte) Risikoversicherung kann abgeschlossen werden in der dann auch der Todesfallschutz mit versichert ist..



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