Ist diese Basisrente vor fremden Zugriff gesichert?

Ja, die Rürup-Rente ist geschützt gegen erstens Pfändungen oder vor Insolvenzen und zweitens bei längerer Arbeitslosigkeit, Hartz VI.

Da ja in erster Linie Selbständige und Freiberufler die Basisrente für sich in Anspruch nehmen, ist der Schutz bei Insolvenz unbedingt als positiv einzustufen. Denn keiner kann die wirtschaftliche Lage oder Entwicklung in seiner Branche in der Zukunft voraussehen. Sollte der Fall eintreten und eine Insolvenz unumgänglich sein, bleibt das angesparte Kapital erhalten. Auch bei längerer Arbeitslosigkeit ist der Sparvertrag sicher. Denn im Falle Hartz VI können die Arbeitsbehörden von den Arbeitslosen, bevor ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht, verlangen, dass sie den Lebensunterhalt erstmal aus ihrem eigenen Vermögen (Lebensversicherungen, Bankguthaben, etc.) bestreiten.

Der Rürup-Vertrag fällt nicht in diese Regelung, die Rente steht dem Betroffenen auf jeden Fall zur Verfügung. Alle Wissenswerte zum Thema Sicherheit HIER!



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