Notwendigkeit und Vorteil einer Günstigerprüfung

Warum ist eine Günstigerprüfung erforderlich?

Die Günstigerprüfung vergleicht die steuerliche Behandlung vor dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes und danach. Manche Steuerzahler sind mit der alten Regelung besser bedient, andere wiederum profitieren von der neuen Gesetzeslage. Um keinen Steuerzahler in dieser Hinsicht zu benachteiligen, wird die Günstigerprüfung vorgenommen. Sie muss nicht vom Steuerpflichtigen beantragt werden, die zuständige Finanzbehörde führt diese automatisch durch.

Das neue Recht sieht einen Ansatz von Altersvorsorgeaufwendungen nur bis zu 2.400 Euro jährlich vor. Hierin sind ebenfalls Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie verschiedenen weiteren Versicherungen enthalten. Der Betrag von 2.400 Euro ist deshalb schnell erreicht und etwaige Beiträge zur Rürup-Rente finden keine Berücksichtigung mehr. Nach altem Recht dagegen erhöht sich die Grenze für die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen enorm. Sie ist flexibel und direkt auf den Steuerzahler zugeschnitten.


Vorteile ergeben sich vor allem für gut verdienende Arbeitnehmer und Selbstständige sowie Freiberufler

Vor allen Dingen Selbstständige, die weder in die gesetzliche Rentenversicherung also die staatliche Rente einzahlen, noch Mitglied eines Versorgungswerkes sind, waren bisher durch das Alterseinkünftegesetz deutlich im Nachteil, da ihre Beiträge zur Altersvorsorge keine Berücksichtigung fanden. Der Anreiz, eine Rürup-Rente abzuschließen, entfiel damit. Eine Schlechterstellung dieser Personengruppe war gegeben. Sie betraf ebenfalls besser verdienende Arbeitnehmer. Zum Ausgleich wurde die Berechnung des Höchstbetrags zum steuerlichen Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen mit dem Jahressteuergesetz 2007 nach §10 Abs. 4a EStG neu gestaltet. Die Neugestaltung fiel in der Art aus, dass nunmehr ein Erhöhungsbetrag für die Rürup-Rente zusätzlich existiert.

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