
Rürup Förderhöchstgrenze erhöht
Die Förderhöchstgrenze für die Rürup Renten-Beiträge wurde ab dem Jahr 2015 erhöht und dynamisiert und macht dadurch das Anlegen durch zusätzliche Steuervorteile attraktiver. Davor war der förderfähige Höchstbetrag der Rürup Rente 20.000 Euro hoch. Durch das Zollkodexanpassungsgesetz wurde festgelegt das ein prozentualer Anteil bis 2025 auf sukzessive Prozent ansteigt und bei der Steuer als Sonderausgabe geltend gemacht werden kann. Die Rentenzahlungen werden im Gegenzug, aus solchen Verträgen, in der Zukunft, zu 100 Prozent steuerpflichtig werden. Ab dem 01. Januar 2015 soll der Höchstbeitrag zu der knappschaftlichen Rentenversicherung als die Höchstgrenze bei der Rürup gelten. Im Jahr 2016 sollte dann der Höchstbeitrag der abzugsfähigen Beiträge bei der Rürup Rente von 20.000 auf 22.767 Euro steigen. Bei Ehegatten von 40.000 auf 45.534 Euro. Gleichzeitig wurde der Betrag der maximal abziehbar ist von 16.000 bzw. 32.000 auf 18.668 bzw. 37.337 Euro erhöht. Das kann zu Steuerersparnissen von mehreren hundert Euro im Jahr führen. Aus diesem Grund sollte über den Abschluss einer Rürup Versicherung nachgedacht werden. Die neue Höchstgrenze für den Abzug von Rürup Beiträgen wurde auf die gleiche Höhe wie der Höchstbeitrag bei der knappschaftlichen Rentenversicherung gestellt. Dieser ist von der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze abhängig. Im Jahr 2016 betrug dieser 91.800 Euro. Gleichzeitig ist das auch die Höchstgrenze die bei der Berechnung des Sozialversicherungsabzugs bei den Sozialversicherungsbeiträgen genutzt wird. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen zusammen 24,8% in die knappschaftliche Rentenversicherung ein. In der Regel sind das 22.767 Euro. Die Höchstbeiträge werden bei Verheirateten sogar verdoppelt. In der Zukunft soll die Beitragsbemessungsgrenze jährlich weiter steigen, daher sollte sie bei der Rürup genauso ansteigen und zunehmende Steuerersparnisse ermöglichen.
Vorsicht gefragt wegen laufender Kosten
Die laufenden Kosten die beim Vertrag entstehen, können sehr unterschiedlich sein. Die Effektivkosten der Rürup Renten Verträgen müssen ab dem Jahr 2015 in den Vertragsunterlagen ausgewiesen werden. Je höher die laufenden Kosten der Rürup Rente sind, desto weniger bleibt Ihnen am Ende übrig von der Auszahlung. Diese Unterschiede können sehr hoch sein, deshalb sollten Sie sich unbedingt genau darüber informieren. Vor allem, weil man die abgeschlossene Rürup Rente im Nachhinein nicht kündigen kann.