
Rückabwicklung statt Kündigung der Rürup-Rente
Viele Verbraucher sind von der Rürup-Rente enttäuscht. Die Rürup-Rente wird auch Basisrente genannt, da Sie helfen soll die Lücken der gesetzlichen Rente zu schließen. Dies sollte durch Steuervorteile erreicht werden. Leider lohnt sich die Rürup am Ende selten wegen der hohen Kosten und niedriger Renditen. Es wurde aber nicht vorhergesehen das die Verbraucher aus der Rürup aussteigen wollen. Deshalb gibt es für die Rürup keine Kündigungsklausel. Trotzdem gibt es einen Ausweg: der Widerruf anstatt der Kündigung.
Fehler im Vertrag
Die Rürup-Rente hat anders als die Lebensversicherung keine Möglichkeit gekündigt zu werden. Der Verbraucher kann zwar einfach aufhören Beiträge einzuzahlen, der Vertrag bleibt aber trotzdem intakt. Das bereits eingezahlte Guthaben kann sich der Verbraucher nicht vorzeitig auszahlen lassen. Erst in der Auszahlungsphase, die frühestens mit dem Beginn des 62. Lebensjahr des Verbrauchers beginnt. Und dann auch nur als Monatliche Auszahlungen, denn eine Einmalauszahlung ist in der Rürup-Rente nicht vorgesehen. Es gibt aber trotzdem eine wichtige Gemeinsamkeit zwischen der Rürup-Rente und der Lebensversicherung. Denn ähnlich wie bei der Lebensversicherung kann man in den Vertragsdokumenten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, auch Widerspruchsinformationen genannt, finden. Dies bietet den Verbrauchern die Möglichkeit die Rürup-Rente ohne Kündigung loszuwerden. Dazu würde die Kündigung die Verbraucher sicherlich auch viel Geld kosten. Die Sache ist die: bei Fehlern in der Widerrufsbelehrung, beginnt die normale Widerrufsfrist der abgeschlossenen Versicherung nicht zu laufen. Ein Widerruf bzw. Widerspruch ist in diesen Fällen dann auch möglich, wenn nach dem Vertragsabschluss Jahre vergangen sind.
Die Vorteile des Widerrufs
Der Widerruf kann genutzt werden, damit Sie sofort an Ihr Geld herankommen. Im praktischen Sinne ist der Widerruf die Rückabwicklung des Vertrags. Das heißt dass alles zurückgestellt werden muss, sowohl für die Versicherung als auch für den Verbraucher, als ob die Rürup-Rente niemals abgeschlossen wurde. Am Ende sollte bei einer kapitalbasierten Rürup-Rente also der Verbraucher fast seine kompletten Beiträge zurückbekommen. Denn die Versicherung hat kein Recht die Kosten für Verwaltung und Vertrieb abzuziehen. Lediglich darf ein kleiner Anteil für den geleisteten Todesfallschutz abgezogen werden. Denjenigen die die Basisrente schon vor dem Jahr 2008 abgeschlossen haben, steht vom Versicherer zusätzlich die Verzinsung der eingezahlten Beiträge zu, weil auch der Versicherer ja durch die Beiträge Rendite erzielen konnte. Diese „Nutzen“ müssen dann an den Verbraucher ausgezahlt werden. Die Höhe der Verzinsung wird individuell ausgerechnet. Bei Basisrenten die nach dem Jahr 2008 abgeschlossen wurden werden nur die Beiträge ohne Verzinsung ausgezahlt.