
84 Prozent der Rürup-Rente im Jahr 2017 steuerlich absetzbar
Die meisten sind verpflichtet bei der gesetzlichen Rentenversicherung versichert zu sein. Aber einige sind davon befreit oder gar ausgesetzt. Deshalb bietet der Staat eine zusätzliche Möglichkeit um eine staatlich geförderte Altersvorsorge zu bekommen. Die Rahmenbedingungen dafür wurden in diesem Jahr besser und für Freiberufler und Selbstständige ist oft die Rürup-Rente die einzige Möglichkeit eine derartige Altersvorsorge zu bekommen. Zu beachten ist auch das die Rürup-Rente nicht nur für Freiberufler und Selbstständige infrage kommt, sondern auch für Beamte und Arbeitnehmer, also für alle Erwerbstätigen.
Eine Kapitalgedeckte Rente
Die Rürup-Rente ist eine reine Leibrente, genauso wie die gesetzliche Rente auch. Das heißt dass sie bis ans Lebensende des Rentners ausgezahlt werden soll. Anders jedoch als die gesetzliche Rentenversicherung aber handelt es sich um eine kapitalgedeckte Rente. Die monatlich oder jährlich gezahlten Beiträge, nach Abzug der Kosten für das Rürup Verfahren, werden in einen Kapitalstock angelegt, aus dem die Rürup-Rente geleistet wird. Steuervorteile für die Rürup-Rente werden im Rahmen des § 10 EstG vorgenommen. Besonders begünstigt in Bezug auf die Steuern sind Aufwendungen die zur ersten Schicht der Altersvorsorge gehören. Das gilt für Beiträge für die:
- gesetzliche Basis-Rente bzw. Rürup-Rente,
- gesetzliche Rentenversicherung,
- landwirtschaftliche Alterskasse,
- berufsständige Versorgung ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung.
Verschiedene absetzbare Höchstbeiträge
In diesem Jahre liegt der steuerlich absetzbare Höchstbetrag der Altersvorsorgeaufwendungen bei 23.362,00€ für Ledige und für verheiratete bei 46.724€. Seit dem Jahr 2015 steigt der Höchstbeitrag im gleichen Schritt wie die Beitragsbemessungsgrenze zur knappschaftlichen Rentenversicherung. Noch ein wichtiges Detail ist das der Höchstbeitrag bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern um den Gesamtbetrag der gesetzlichen Rentenversicherung vermindert wird. Das kann bis zu 14.249,40€ sein. Das sind 18,7% von 76.200,00€ die die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West ist. Ähnlich ist es für die Beamten die sozialversicherungspflichtig sind. Bei diesen wird ein fiktiver Beitrag von 18,7 Prozent abgezogen und das vom Jahresbruttogehalts bis letztendlich zur Beitragsbemessungsgrenze von 76.200,00 €. Bei Freiberuflern muss vom Höchstbeitrag der Gesamtbeitrag zur berufsständischen Versorgung abgezogen werden. Was am Ende vom Höchstbeitrag übrig bleibt kann dann als freiwilliger Beitrag in die Rürup-Rente oder in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden. Diese sind immerhin ab dem Jahr 2025 vollkommen steuerlich abzugsfähig. Jetzt sind es 84 Prozent und im Jahr 2020 werden es 90 Prozent sein.