Rürup – Verträge müssen flexibel genug sein
Selbstständige und Freiberufler, die nicht gesetzlich rentenversichert sind und Riester-Verträge nicht nutzen können, greifen gern auf die Rürup – Rente als Altersvorsorge zurück. Das ist soweit auch empfehlenswert, trotzdem gibt es einige Punkte, auf die jeder achten sollte.
Die Flexibilität der Verträge
Selbstständige und Freiberufler haben in den seltensten Fällen ein regelmäßiges und gleichbleibend hohes Einkommen. Da ist jeder gut beraten, dessen Altersvorsorge flexibel bleibt und sich diesen Gegebenheiten anpasst. Wenn ein Monat etwas ertragsärmer ist, sollte der Versicherte in der Lage sein, auch mal weniger einzahlen zu dürfen. Stiftung Warentest hat hierzu herausgefunden, dass immerhin 22 von 47 getesteten Anbietern eine solche Flexibilität anbieten.
Andererseits ist es auch empfehlenswert, wenn der Vertrag vorsieht, auch mal mehr einzahlen zu können – etwa wenn die Einnahmen höher sind oder auch im höheren Alter, um die Rente noch einmal aufzubessern. Diese Möglichkeit gab es bei 19 der getesteten Anbieter.
Laut Testergebnis der Stiftung Warentest boten die Unternehmen Hanse Merkur, HUK24 und die Familienfürsorge am meisten Flexibilität in den Rürup – Verträgen an.
Die Rendite der Altersvorsorge
Die Verträge der Altersvorsorge unterscheiden sich natürlich – wie bei allen anderen Versicherungen auch. Hier ist ein Vergleich, und zwar ein akribischer, unumgänglich. Folgendes Rechenbeispiel belegt, dass die Unterschiede im Vertrag schnell mal 2000 Euro Unterschied bei den Garantiewerten ausmachen kann.
Vergleichsdaten | Ergebnisse |
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Canada Life: 623 Euro Rente im ersten Jahr, Mindestgarantie von 462 Euro
Hanse Merkur: 600 Euro Rente im ersten Jahr, Mindestgarantie von 435 Euro Axa: 597 Euro Rente im ersten Jahr, 417 Euro Mindestgarantie |
Gut beraten ist somit jeder, der einmal über den Tellerrand hinaussieht und die Verträge gründlich studiert.
Die steuerliche Absetzbarkeit
Der ganz große Vorteil der Rürup Verträge ist sicherlich die steuerliche Absetzbarkeit der eingezahlten Beiträge. Ab 2015 sind nunmehr 80 Prozent davon bei der Steuer absetzbar. Der einheitliche Höchstbetrag dafür liegt 2015 bei 22.175 Euro und bei 44.350 Euro für Ehepaare.
Damit die Beiträge in der Ansparphase auch wirklich als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, muss folgendes zutreffen:
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- Auszahlung nur als lebenslange Rente
- Auszahlung nicht vor dem 62. Lebensjahr (nicht vor dem 60. Lebensjahr bei Verträgen, die vor 2012 abgeschlossen wurden)