Positive Änderungen in der Rürup Rente seit 2015
Seit Beginn dieses Jahres gibt es in der Rürup Rente ausgebaute Steuervorteile. Die Bundesregierung versuchte das schon länger, jetzt hat sich die Förderhöchstgrenze für die steuerliche Absetzbarkeit der Versicherungsbeiträge von 20.000 Euro auf 22.172 Euro erhöht. Für Ehepaare gilt die doppelte Summe. Die ohnehin schon beliebte Rürup Rente ist somit noch attraktiver geworden.
Geplant war zwar die Erhöhung um 4.000 Euro, es ist nun aber ein lohnenswerter Kompromiss gefunden worden. Der genaue betrag von 22.172 Euro ist an die Zahl des Höchstbetrages zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt.
Seit 2005 stellte die Fördergrenze der Rürup Rente eine unbewegliche Barriere dar. Nun sieht es so aus, dass eben die Förderhöchstgrenze einer dynamischen Anpassung unterliegt – so hat es der Bundesrat im Zollkodexanpassungsgesetz festgelegt. Im Jahr 2015 können 80 Prozent der gezahlten Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Das entspricht jetzt einer Summe von bis zu 17.737,60 Euro. Bei Ehepaaren ist dieser Betrag doppelt so hoch und liegt bei 35.475,20 Euro. Wer also mehr verdient als andere und sich für diese so genannte Basisrente entscheidet, hat ganz entscheidende Steuervorteiler auf seiner Seite.
Wissen sollte man auch, dass es bei der Rürup Rente auch noch weitere Vorteile gibt. Dazu gehören zum Beispiel:
-
- Pfändungssicherheit des angespartes Geldes
-
- Insolvenzsicherheit des angesparten Geldes
- keine Anrechnung auf den Erhalt von Arbeitslosengeld und Hartz 4
Die Stiftung Warentest hat zum ende des letzten Jahres mal wieder die Rürup Rente geprüft und die zehn besten Angebote aufgelistet. Dazu gehören Europa, VHV oder HanseMerkur. Schlussendlich empfiehlt sich aber, wie bei jeder anderen Versicherung immer ein akribischer Produktvergleich.