Rürup Rente: Altersvorsorge und Steuersparmodell in einem
Insbesondere Selbstständige und Freiberufler, die keine Zulagen aus der Riester Rente erwarten dürfen, sind mit der Rürup Rente gut beraten. Die auch als Basisrente bekannte Rentenversicherung bietet eine hohe Flexibilität. So kann man sich frei entscheiden, in welcher Höhe Beiträge eingezahlt werden. In Jahren, in denen Selbstständige sehr gut verdient haben, lassen sich so höhere Einzahlungen durchführen, die für eine deutlich erhöhte Steuerentlastung sorgen.
Rürup Rente als Steuersparmodell
Jährlich können Beiträge in Höhe von 20.000 Euro für Singles bzw. 40.000 Euro für verheiratete Paare steuerlich geltend gemacht werden. Seit 2014 sind 78 Prozent dieser Maximalbeträge absetzbar, also 15.600 Euro für Singles bzw. 31.200 Euro für verheiratete Paare. Dieser absetzbare Satz erhöht sich noch bis 2025 um weitere zwei Prozent jährlich. Während der Ansparphase bleiben die Erträge, die auf das angesparte Kapital entfallen, zudem von der Abgeltungssteuer befreit. Durchschnitts- und Geringverdiener profitieren dabei von der Rürup Rente nur in geringem Maße, bei hohen Einkommen machen sich die steuerlichen Möglichkeiten jedoch sehr stark bemerkbar.
Worauf achten beim Abschluss?
Wer bisher noch keine Basisrente abgeschlossen hat, sich aber dafür interessiert, sollte ein paar grundlegende Punkte berücksichtigen. Der erste Schritt vor dem Vertragsabschluss ist ein umfassender Vergleich der Angebote. Neben den Konditionen sind vor allem die zu erwartenden Rentenzahlungen zu berücksichtigen. Denn die Rente wird oft über viele Jahre ausgezahlt und so können kleine Unterschiede sich schnell auf mehrere Tausend Euro summieren.
Wichtig ist, dass die Beiträge flexibel gezahlt werden können. Beitragspausen sollten ebenso möglich sein, wie höhere Einmalzahlungen kostenfrei erlaubt sein sollten. Zudem ist der Sicherheitsfaktor der Basisrente als wichtiger Vorteil anzusehen: Denn selbst wenn man einmal in finanzielle Schieflage gerät, so ist das Kapital aus der Rürup Rente weder pfändbar, noch darf es bei Hartz IV Bezug mit eingerechnet werden. Allerdings kommt man auch selbst nicht an das Geld heran, wenn es benötigt wird.
Das Kapital, das angespart wurde, kann ebenfalls grundsätzlich nicht vererbt werden. Allerdings kann eine Hinterbliebenenversorgung als Zusatzvertrag abgeschlossen werden, der jedoch mit zusätzlichen Kosten einhergeht.