Basis Rente jetzt auch aus Liechtenstein
Die Basis Rente, besser bekannt als Rürup Rente, wird jetzt auch von dem Liechtensteiner Versicherer Prisma Life über dessen Marke Cardea Life vertrieben. Der Tarif hört auf den Namen „Cardea flex plan basic“ und bietet einige Besonderheiten. So soll es möglich sein, mit Beginn der Auszahlungsphase zu einem anderen Versicherer zu wechseln, sollte dieser mehr zahlen. Diese Möglichkeit wird auch als Open Market Option bezeichnet.
Darin heißt es, dass die Auszahlungen von einem Lebensversicherer nach Wahl des Kunden vorgenommen werden können. Diese Festlegung erfolgt mit Rentenbeginn. Das heißt, dass Versicherer, die aufgrund des angesparten Kapitalstocks eine höhere Auszahlung gewährleisten können, ausgewählt werden können. Das Kapital wird an diese übertragen.
Keine steuerlichen Nachteile durch den Wechsel
Die Cardea Life erklärt weiterhin, dass der Wechsel des Versicherers auch keine steuerlichen Nachteile mit sich bringen soll. Allerdings müssen dafür genauso konkrete Voraussetzungen erfüllt sein. Demnach muss der neue Vertrag ebenfalls zertifiziert sein und eine Open Market Option aufweisen. Zudem müssen die Anforderungen aus dem Einkommenssteuergesetz erfüllt werden, die in Paragraf 10, Absatz 1 Nummer 2b festgelegt werden. Auch müssen Kunden die Kapitalübertragung bereits vor dem Beginn der Rentenzahlung beantragen.
Mehr Rente bei geringer Lebenserwartung
Die Cardea Life bietet ihren Kunden noch mehr Besonderheiten. Die Option „Rente individuell“ steht ebenfalls zur Verfügung. Sie ist erfahrenen Cardea Life Kunden schon aus dem Produkt „Cardea flex plan private“ bekannt. Dabei handelt es sich um eine private Rentenversicherung.
Wünscht der Kunde es, kann er seinen Gesundheitszustand vor Rentenbeginn überprüfen lassen. Ergibt die Gesundheitsprüfung, dass die Lebenserwartung geringer ist, als in den üblicherweise zugrunde gelegten Datenbanken, kann dies dazu führen, dass eine höhere monatliche Rente ausgezahlt wird.
Auf den ersten Blick erscheint diese Vorgehensweise recht makaber. Dafür verfallen nicht ausgezahlte Beträge aber auch nicht. Vergleichbar ist dies ebenso mit einer Rentengarantiezeit, die oftmals angeboten wird. Dann werden die Zahlungen auch an die Hinterbliebenen bis zum Ablauf der Garantiezeit weiter geführt.