Rürup Rente bietet mehr als gedacht
Die Basisrente, im Volksmund besser als Rürup Rente bekannt, fristet in Deutschland immer noch ein Dasein als Mauerblümchen. Sie wird vielfach unterschätzt, dabei kann sie zahlreiche Vorteile bringen. Insbesondere rentennahe Jahrgänge könnten von der Rürup Rente profitieren, aber auch für junge Versicherte macht sie Sinn.
Wie Best Ager von der Basis Rente profitieren
Fast die Hälfte der Deutschen ist sich sicher, dass die eigene Altersvorsorge nicht ausreicht. Das birgt ein großes Potenzial für Versicherungsmakler. Außen vor lassen sie dabei oft rentennahe Jahrgänge, die von der Rürup Rente sogar doppelt profitieren könnten. Im Jahr 2013 können sie 76 Prozent der eingezahlten Beiträge von der Steuer absetzen. Gehen sie im Jahr 2014 in Rente, müssen sie nur 68 Prozent der ausgezahlten Beiträge versteuern. Damit profitieren sie doppelt.
Wird dann noch eingerechnet, dass der persönliche Steuersatz mit dem Renteneintritt sinkt, ergibt sich eine noch größere Steuerersparnis. Auch mit größeren Einmalzahlungen kann dementsprechend noch eine attraktive Rendite aus der Basis Rente erwirtschaftet werden.
Basisrente und BU – zwei wichtige Bausteine
Wer nicht nur auf die Basisrente alleine setzen, sondern sich zusätzlich gegen die Berufsunfähigkeit absichern will, der kann diesen Baustein mit einschließen. Dies hat sogar noch einen Vorteil. Die meisten Deutschen verzichten auf die BU, obwohl sie um die Gefahren einer Berufsunfähigkeit wissen, weil diese ihnen zu teuer ist. Wer aber Rürup Rente und BU miteinander kombiniert, kann die finanziellen Belastungen senken. Die gesamten Beiträge für diese Absicherung können nämlich steuerlich geltend gemacht werden – als Altersvorsorgeaufwendungen.
Die BU kann dabei sogar mit einer Beitragsbefreiung für den Ernstfall daher kommen. Das heißt, kommt es zu Berufsunfähigkeit, so trägt die Versicherung die weiteren Beiträge zur Basis Rente. Die Altersvorsorge wird also trotz Berufsunfähigkeit weiter aufrecht erhalten, so als würde man normal einzahlen. Jedoch ist Voraussetzung für diesen Sachverhalt, dass maximal 50 Prozent der Beiträge in die Absicherung der Berufsunfähigkeit einfließen.