Allianz wurde mit Basisrente Testsieger
Die Allianz Deutschland AG gehört zu den führenden Versicherungsunternehmen in Deutschland. Mittlerweile bietet sie ihre Leistungen in mehr als 70 Ländern der Welt an und hat nicht nur klassische Versicherungs-, sondern auch Vorsorgeprodukte im Portfolio.
Zahlreiche Tarife für die Rürup Rente
Im Bereich der Rürup Rente, einer Vorsorgemöglichkeit mit zahlreichen steuerlichen Anreizen, kann die Allianz gleich mit mehreren Tarifen aufwarten:
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- BasisRente Klassik
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- BasisRente Invest
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- BasisRente Startup Klassik*
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- BasisRente Startup Invest*
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- BasisRente IndexSelect
- BasisSofortRente Klassik**
*Bei diesen Tarifen wird nicht nur eine Rentenversicherung geboten, sondern diese auch noch mit dem Berufsunfähigkeitsschutz verbunden.
**Dieser Tarif eignet sich für Personen, die kurz vor dem Renteneintritt stehen und mit einer Einmalzahlung eine Vorsorge aufbauen wollen.
Zwei Tarife der Allianz wurden getestet
Ob Stiftung Warentest oder andere Verbrauchermagazine – die Basisrente wird immer wieder unter die Lupe genommen. In einem aktuellen Test von Focus Money (2012) wurden die beiden Tarife Basisrente Klassik BVR2 und Basisrente Klassik BVR1 unter die Lupe genommen. Erstere sieht eine Beitragsrückzahlung vor. Im Test von Focus Money, der in der Ausgabe 26/2012 erschien, schnitt diese als Testsieger ab. Der zweite Tarif sieht keine Beitragsrückzahlung vor und erhielt lediglich ein befriedigendes Gesamtergebnis.
Hier gehts zum Vergleich der Rürup Rente Tarife
Nachteile bei der Rürup Rente nicht vergessen
Die Rürup Rente bietet jede Menge Vorteile, allerdings stehen diesen auch gewisse Nachteile gegenüber. So kann man die Versicherung nicht vorzeitig kündigen, sondern in wirtschaftlich schwierigen Zeiten lediglich beitragsfrei stellen. Außerdem lassen sich Rürup Rentenverträge nicht an die Hinterbliebenen vererben, es sei denn, es wird eine zusätzliche Absicherung vereinbart, die jedoch mit zusätzlichen Kosten einhergeht. Eine Beleihung, der Verkauf oder die Verpfändung des Vertrags sind ebenfalls nicht möglich. Wird das vereinbarte Renteneintrittsalter erreicht, so besteht bei dieser Vertragsform kein Kapitalwahlrecht. Die Leistungen werden als monatliche Leibrente ausgezahlt, eine Einmalzahlung kann hingegen nicht erfolgen. Dessen muss man sich bewusst sein.