Große Unterschiede bei der Rürup Rente
Die Rürup Rente ist vor allem für Besserverdienende interessant und wird auch vom Steuerberater nicht selten empfohlen. Gerade in der Ansparphase lassen sich durch die regelmäßige Einzahlung in die Rürup Rente hohe Steuereinsparungen erzielen. Dennoch warnen Experten vor vorschnellen Vertragsabschlüssen. Das unabhängige Analysehaus Morgen und Morgen hat dazu eine Modellrechnung erstellt. Ende März wurden verschiedene Modelle berechnet und zeigten, dass es sehr große Unterschiede bei der späteren Rentenauszahlung geben kann.
Diese Unterschiede drohen
In den Berechnungen wurde beispielsweise ein 45-Jähriger Mann zugrunde gelegt, der bis zum 67. Lebensjahr in die Rürup Rente einzahlt. Die monatliche Einzahlung wurde mit 500 Euro angenommen. Die guten und schlechten Angebote wurden direkt miteinander verglichen und es stellte sich heraus, dass Differenzen von bis zu 730 Euro jährlich zustande kommen könnten.
Ebenfalls sollten Punkte beachtet werden, wie eine volldynamische Rentenauszahlung, so dass die Beträge ansteigen. Auch ein Todesfallschutz, der die Beitragsrückgewähr in der Ansparphase vorsieht, kann vereinbart werden. Allerdings fallen hierfür in der Regel Zusatzkosten an. Eine Rentengarantiezeit beim Bezug der Rente kann ebenfalls Sinn machen.
Wurde letztere mit zehn Jahren vereinbart und beträgt die Renten-Erlebenszeit 20 Jahre, kann alleine der Garantiebetrag zu Differenzen bis zu 14.600 Euro führen. Außerdem zu berücksichtigen sind laut Experten die Überschussbeteiligungen. Auch wenn diese nicht garantiert sind, könnten sie doch die Rentenzahlung um gute 50 Prozent anheben.
Das ist wichtig im Hinblick auf Rürup
Zusammenfassend betonen die Experten nochmals, dass die Rürup Rente keine lange Ansparphase benötige, wenn entsprechend hohe Beträge eingezahlt werden. Selbst eine hohe Einmalzahlung sei grundsätzlich möglich. Gefördert werden können sowohl klassische Rentenversicherungen, wie auch fondsgebundene Modelle und Fondssparpläne. Wer in diesem Jahr noch eine Rürup Rente abschließen will, muss beachten, dass die Rentenzahlung frühestens mit dem 62. Lebensjahr beginnen kann und dass es kein Kapitalwahlrecht gibt. Außerdem wird die ausgezahlte Rente im Alter versteuert, so dass auch der Steuerberater bei der Entscheidung mit einbezogen werden sollte.