Rürup Rente: Jetzt prüfen, was möglich ist
Die Rürup Rente, auch bekannt als Basisrente ist die Alternative für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer, die weder zulagenberechtigt in der Riester Rente sind, noch sich über betriebliche Altersvorsorge und Co. fürs Alter absichern können. Sie wird vielen Selbstständigen als wichtiges Steuersparmodell empfohlen, können sie die in die Rürup Rente eingezahlten Beiträge steuerlich absetzen. 2012 sind es bereits 74 Prozent, die abgesetzt werden können, berechnet auf einen maximalen Beitrag von 20.000 Euro.
In den kommenden Jahren wird die steuerliche Absetzbarkeit sogar noch steigen. Der Deckelbetrag von 20.000 Euro wird zwar erhalten bleiben, 2025 aber sind die kompletten eingezahlten Beiträge bis zu diesem Betrag steuerlich absetzbar.
Flexible Einzahlungen machen Rürup Rente attraktiv
Besonders die Flexibilität bei den Einzahlungen macht die Rürup Rente für viele Sparer attraktiv. Sie können nämlich nicht nur einen festen Monatsbeitrag vereinbaren, diesen jederzeit aussetzen und den Vertrag auf diese Weise ruhen lassen, sondern auch jederzeit Sonderzahlungen tätigen.
Insbesondere kurz vor Jahresende merken viele Selbstständige und Freiberufler, dass sie gut verdient haben und dementsprechend hohe Steuern zahlen müssten. Um diesem über einem schwebenden Damoklesschwert zu entgehen, wird schnell noch ein Betrag X in die Rürup Rente eingezahlt. Damit ist das Geld automatisch vor Zugriffen durch Dritte geschützt, selbst im Insolvenzfall, die eigene Altersvorsorge kann erhöht und Steuern eingespart werden.
Besteuerung im Rentenalter
Ein Wermutstropfen bleibt allerdings genauso bei der Rürup Rente – denn die nachgelagerte Besteuerung greift auch hier. Ab 2040 ist es so weit, die Rürup Rente wird zu 100 Prozent besteuert. Das angesparte Kapital muss somit also in Monatsraten ausgezahlt und voll versteuert werden. Da aber im Alter der persönliche Steuersatz meist niedriger angesetzt ist, als in jungen Jahren, dürfte die Steuerbelastung nicht allzu hoch ausfallen.
Zu beachten ist jedoch, dass sich die Basisrente nicht vererben lässt. Wer hier keinen Zusatzschutz, selbstverständlich gegen Mehrpreis, abschließt, vererbt das angesparte Geld im vorzeitigen Todesfall an die Versicherung.