Vertriebslüge bei Rürup Rente
Die Basisrente, auch bekannt als Rürup Rente, wurde einst eingeführt, um auch Besserverdienenden und Selbstständigen eine Möglichkeit zu bieten, staatlich gefördert fürs Alter vorzusorgen. Jetzt kommt aber heraus, dass fast alle Verträge, entgegen der Versprechungen der Versicherer, pfändbar und kündbar sind. Das Problem dabei: Der Außendienst der Versicherer weist die eigenen Kunden nicht oder nur unzureichend auf dieses Risiko hin.
Vier Kriterien für den Pfändungsschutz
Es müssen gleich vier verschiedene Kriterien von einer Basisrente erfüllt werden, damit der so wichtige Pfändungsschutz erhalten bleibt. So darf die Rentenzahlung frühestens ab dem 60. Lebensjahr erfolgen, dabei darf es sich ausschließlich um eine Rentenzahlung, nicht jedoch um eine einmalige Kapitalauszahlung handeln. Ausnahmen gelten, wenn die Berufsunfähigkeit eintritt und deshalb eine Rente ausgezahlt wird, deren Beginn vor dem 60. Lebensjahr liegt.
Die Basisrente darf ebenfalls nicht verpfändet sein oder an einen Dritten abgetreten werden. Außerdem dürfen im Todesfall des Versicherten nur Ehepartner oder Kinder die Beträge aus der Rürup Rente erhalten, damit diese vor Pfändungen geschützt bleibt. Die vierte Bedingung ist die lebenslange Rentenzahlung.
Einzahlungssummen: Steuerlich absetzbar und pfändungsfrei
Großen Zulauf bekommt die Rürup Rente als Steuersparmodell. Derzeit können 74 Prozent der Einzahlungen bis zu maximal 20.000 Euro jährlich steuerlich abgesetzt werden, 2025 werden es dann 100 Prozent der Einzahlungen sein. Diese steuerlich absetzbaren Höchstbeträge sind aber nicht mit den pfändungsfreien Höchsteinzahlungen zu verwechseln.
Diese werden nämlich in der Zivilprozessordnung festgelegt und liegen bei jährlich gerade einmal 2.000 Euro. Insgesamt darf in der Basisrente nur ein maximales Deckungskapital von 238.000 Euro zur Verfügung stehen. Geht der Rückkaufswert darüber hinaus, so darf dieser Betrag gepfändet werden. Das Maximal-Kapital sorgt somit für eine maximale Rentenhöhe von etwa 1.000 Euro pro Monat. Wer mehr vorsorgt, ist sozusagen selbst Schuld und muss gestaffelt einen großen Teil der angesparten Beträge an seine Schuldner abtreten. Der Zweck, eine sichere Altersvorsorge zu schaffen, ist damit kaum erfüllt.