Was ändert sich 2012 bei der Rürup-Rente?
Wie bei so vielen anderen Versicherungen auch ändert sich 2012 der eine oder andere Punkt bei der Rürup-Rente. Grundsätzlich betreffen Änderungen nur die neu abgeschlossenen Versicherungen, manchmal sind aber auch bestehende Rürup-Renten davon betroffen.
Zum Verständnis: Die Rürup-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die nur indirekt vom Staat gefördert wird. Denn es gibt keine Zulagen, sondern steuerlich wirksame Vergünstigungen. Gerade aus diesem Grund ist die Basis-Rente, wie die Rürup-Rente auch genannt wird, vor allen Dingen für Selbstständige und Freiberufler interessant. Denn sie können mit dem Abschluss einer Versicherung zur Rürup-Rente einiges an Steuern sparen.
Wer sich 2012 für den Abschluss einer Rürup-Rente entscheidet, der muss wie bei anderen Altersvorsorgeversicherungen auch eine Senkung des Garantiezinses hinnehmen. Denn dieser fällt in 2012 von 2,25 auf 1,75 Prozent. Natürlich können die Beiträge zur Rürup-Rente nicht unbegrenzt geltend gemacht werden. Aber immerhin sind es 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für Ehepaare. Darüber hinaus gibt es auch noch die Möglichkeit, Teile als Sonderausgaben bei der Steuererklärung anzuführen. Das sind in 2012 immerhin 74 % und damit 2 Prozentpunkte mehr als in 2011. Für Singles sind das 14.800 Euro. Jährlich wird der Prozentsatz nun um weitere 2 Prozentpunkte ansteigen, bis 2030 der komplette Beitrag sich steuerlich auswirkt.