Änderungen bei der Rürup Rente 2012
Das neue Jahr ist zwar nicht mehr ganz so neu, doch viele Schlagzeilen werden Verbrauchern erst jetzt so richtig bewusst. Pünktlich zum Jahreswechsel gab es wieder jede Menge Veränderungen, die unter anderem auch die Rürup Rente betreffen. Sie ist ebenfalls als Basis Rente bekannt und richtet sich, im Gegensatz zur Riester Rente, vorwiegend an Selbstständige und Freiberufler.
Bei der Einführung der Rürup Rente, die nach dem gleichnamigen Erfinder benannt wurde, sollte die Ungerechtigkeit vermieden werden, die bis dato an den Tag gelegt wurde: Arbeitnehmer konnten dank der Riester Rente staatlich gefördert fürs Alter vorsorgen. Selbstständigen stand in der Riester Rente dagegen keine Förderung zu. Mit der Rürup Rente hat sich dies geändert. Zwar erhalten Verbraucher hier keine staatlichen Zulagen, aber attraktive Steuervorteile.
Höhere Absetzbarkeit ab 2012
Ab dem 01.01.2012 gilt eine höhere Absetzbarkeit also der Sonderausgabenabzug der Beiträge zur Rürup Rente. Diese steigt mit Jahresbeginn auf stolze 74 Prozent. Der Höchstbetrag sind 20.000 Euro, so dass in diesem Jahr maximal 14.800 Euro der eingezahlten Beiträge steuerlich berücksichtigt werden können. Damit sinkt die persönliche Steuerlast drastisch ab und Vater Staat beteiligt sich zu gut einem Drittel an den Kosten für die private Altersvorsorge.
Noch bis zum Jahr 2025 werden die absetzbaren Beträge jährlich um zwei Prozent angehoben, so dass ab diesem die vollen Beiträge zur Rürup Rente steuerlich abgesetzt werden können. Großer Vorteil bei dieser privaten Altersvorsorge: Die Verträge sind sehr flexibel gestaltet, sie können beitragsfrei gestellt oder aufgestockt werden, die Beiträge können den persönlichen Bedürfnissen angepasst werden usw.
Neuabschlüsse müssen mit Einschnitten rechnen
Wer erst in diesem Jahr eine Rürup Rente abschließen will, sollte jedoch Vorsicht walten lassen. Zum einen ist der Garantiezins mit dem Jahreswechsel noch einmal kräftig gesunken und zwar von 2,25 auf 1,75 Prozent. Doch damit nicht genug, auch das frühestmögliche Rentenalter wurde angehoben. So können Sparer, die erst in diesem Jahr den Rürup Vertrag abschließen frühestens mit 62 Jahren in Rente gehen. Eine Auszahlung bereits ab dem 60. Lebensjahr, wie es bei den zuvor abgeschlossenen Verträgen möglich war, ist ab 2012 nicht mehr möglich.
Wer sich aufgrund des Garantiezinses gegen die Rürup Rente entscheiden will, sollte aber bedenken, dass dieser ausschließlich für Rentenpolicen gilt. Diese klassische Form der Rürup Rente wird aber gerade in jungen Jahren eher durch die fondsgebundene Basisrente ersetzt und so stellt der Garantiezins hier keine Hürde dar.
Wer nicht von der Rürup Rente profitiert
Die Erhöhungen der absetzbaren Beträge sind für die meisten Sparer eine erfreuliche Nachricht. Gerade Ärzte oder Architekten, die zusätzlich in ein berufsständisches Versorgungswerk oder Selbstständige, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, müssen auch diese Beträge als Vorsorgeaufwand ansetzen. Wer also hier schon 10.000 Euro eingezahlt hat, dem bleiben nur noch 10.000 Euro für die Rürup Rente.