Aufklärungsbedarf bei der Rürup-Rente
Die Rürup-Rente gibt es schon seit 2005. Dennoch ist sie in der Bevölkerung bislang nicht so richtig angekommen. Die Versicherungsgesellschaften sprechen von bislang etwa 1 Million Verträgen. Gemessen an der Gesamtbevölkerung in Deutschland ist das aber eine sehr geringe Dichte. Das liegt vermutlich auch daran, dass die Rürup-Rente, die eigentlich Basisrente heißt, immer wieder als Absicherung für Selbstständige im Gespräch ist und sich viele Menschen daher gar nicht weiter darüber informieren. Kürzlich war zu diesem Thema daher auch eine Reihe auf HR1 zu hören.
Die Basisrente ist nämlich nicht nur für Selbstständige gedacht, sondern auch für Angestellte. Ehrlicherweise muss man hier aber sagen, dass die besser verdienenden Angestellten angesprochen werden sollen, um sich fürs Alter abzusichern und ihren erzielten Lebensstandard beihalten zu können.
Die Basisrente wird sowohl von Versicherungsgesellschaften als auch von Fondsgesellschaften angeboten. Da es keine Kapitalgarantie gibt, kann jeder Versicherte selber entscheiden, wie risikofreudig er ist und wie sehr er mit seinen Beiträgen in die Rürup-Rente spekulieren möchte.
Interessant ist die Rürup-Rente vor allen Dingen im Hinblick auf steuerliche Vorteile. Denn von den eingezahlten Beiträgen können im ersten Jahr 72 % steuerlich geltend gemacht werden. Dieser prozentuale Anteil steigt jährlich um 2 %, sodass nach 15 Jahren die kompletten Beiträge für die Rürup-Rente von der Steuer abgesetzt werden können. Das ist im Grunde der deutliche Vorteil gegenüber der Riester Rente. Denn während hier der Vorteil mit maximal 2.100 Euro beziffert werden kann, liegt er bei der Rürup-Rente bei 20.000 Euro im Jahr und pro Person.
Bereits seit 2010 sind Rürup-Verträge durch die Versicherungsgesellschaften zertifiziert worden. Das bedeutet, dass das Finanzamt nicht mehr jeden Vertrag kleinlich überprüft, sondern davon ausgeht, dass die zertifizierten Verträge förderungsfähig sind. Dabei geht es dem Staat vor allen Dingen darum, dass mit der Rürup-Rente kein Vermögen aufgebaut werden soll, sondern eine Altersvorsorge stattfindet. Gerade aus diesem Grund gibt es bei der Basisrente auch kein Kapitalwahlrecht. Alle Basisrenten werden in Form einer monatlichen Rente ausgezahlt, die dann allerdings versteuert werden muss. Auch hier steigt der prozentuale Anteil von 62 % im ersten Jahr um jährlich 2 Prozentpunkte an.
Die Rürup-Rente hat einen weiteren großen Vorteil für Selbstständige. Sie ist nämlich in der Ansparphase pfändungssicher. Sollte es also zu einer Privatinsolvenz kommen, gehört diese Versicherungspolice nicht zur pfändbaren Masse. Die Absicherung des Alters wird auf diese Weise hinlänglich geschützt.
Quelle: http://www.hr-online.de/website/radio/hr1/index.jsp?rubrik=53749&key=standard_document_42929624