Rürup-Rente als Basisrente Rentenmodell - zusammengefasst

Grundlagen und Steuer

Eine Rüruprente oder Basisrente wird nicht von einem Arbeitgeber abgeschlossen, da sie hauptsächlich von Berufsgruppen wie Selbständige und Freiberufler in Anspruch genommen wird. Eine Basisrente ist eine private, kapitaldeckende Rentenversicherung, sie wird lebenslang als Rente ausbezahlt und wird steuerlich vom Staat gefördert.

Die staatliche Förderung der Basisrente geschieht durch Steuervorteile. Die Beiträge zur Basisrente lassen sich als Sonderausgabenabzug von der Steuerlast abziehen und so entsteht eine private Altersvorsorge bei der der Staat kräftig mit hilft.

Sicherheit der Basisrente

Zudem ist eine Basisrente sicher - bis zu einem Guthaben von 238.000,00 Euro kann sie nicht gepfändet werden und gilt deshalb als pfändungssicher. Das kann sich als sehr wichtig erweisen, beispielsweise bei längerfristiger unverschuldeter Arbeitslosigkeit (die Rürup-Basisrente ist auch Hartz IV geschützt) oder schlechter Auftragslage bei Selbständigen und Freiberuflern. Mehr zum Thema Sicherheit der Rürup Rente finden sie hier.

Flexibilität

Ein weiterer wichtige Punkt der Basisrente ist, dass man auch Einmalzahlungen vorzunehmen. Das ist speziell bei älteren Arbeitnehmern wie auch Selbstständigen und Freiberuflern interessant, denn dadurch kann sich die Ansparphase der Basisrente verkürzen. Außerdem hat man die Möglichkeit je nach dem, wie die Steuerlast in den einzelnen Jahren aussieht, seine Einzahlung in die Basisrente zu kalkulieren um so den optimalen Steuereffekt zu nutzen.