Ablaufverfahren einer Günstigerprüfung

Wie erfolgt die Günstigerprüfung Einzelnen?

Die Günstigerprüfung wird vom Finanzamt in zwei Schritten absolviert. Sie muss vom Steuerpflichtigen nicht beantragt werden und findet von Amts wegen statt.

  • Im ersten Schritt erfolgt die Ermittlung des Abzugsbetrages nach dem alten Recht (höchstens 5.069 Euro). Hierfür werden alle Vorsorgeaufwendungen und Altersvorsorgeaufwendungen berücksichtigt, also Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung und private Altersvorsorge, soweit staatlich begünstigt.


  • Im zweiten Schritt werden die Vorsorgeaufwendungen ohne die Beiträge zur Rürup-Rente ermittelt. Wiederum spielt dabei der Höchstbetrag nach dem alten Recht eine Rolle. Nunmehr werden allerdings die abzugsfähigen Beiträge zur Rürup-Rente auf diesen Höchstbetrag sozusagen aufgeschlagen. Ergibt jetzt die Summe des Höchstbetrages plus die abzugsfähigen Beiträge zur Rürup-Rente einen höheren Betrag als der Abzugsbetrag nach altem Recht, dann ist die neue Regelung günstiger. Ist der Abzugsbetrag nach altem Recht höher als die abzugsfähigen Beiträge nach neuem Recht, ist die Anwendung des alten Rechts für den Steuerzahler günstiger.

Wie die Günstigerprüfung nun genau im Falle der Rürup Rente angewandt wir lesen Sie hier.
Günstigerprüfung Rürup Rente