Rürup Rente: Mit der Basisrente Steuern sparen und fürs Alter vorsorgen

Grundlagen

Die Rürup Rente wird auch Basisrente genannt und ist nach dem ehemaligen Mitglied der Wirtschaftsweisen, Bert Rürup, benannt. Aufgrund der demographischen Entwicklung reicht die gesetzliche Rentenversicherung für die heutige Generation nicht mehr aus. Deshalb hat der Staat es sich zur Aufgabe gemacht, dass alle Bundesbürger im Alter gut abgesichert sind und fördert die Rürup Rente durch staatliche Zulagen sowie Steuervorteile. Diese Art der Altersvorsorge ist eine private Versicherung, die fast alle großen deutschen Versicherungsunternehmen anbieten.

Steuern und Förderung

Die Rürup Rente ist staatlich gefördert und hat hohe steuerliche Vorteile. Denn es können bis zu 22.172.-€ jährlich eingezahlt werden, die dann aktuell zu 84% (Stand 2017) steuerlich als Sonderausgaben angesetzt werden können. Bei verheirateten steigen die möglichen Sonderausgaben sogar auf 44.344,-€ jährlich. Auf den folgenden Seiten finden Sie sowohl Rechenbeispiele als auch ausführliche Informationen zum Thema Sicherheit und steuerliche Günstigerprüfung der Rürup Rente etc.

Information und Vergleich

Mit einem unverbindlichen Versicherungsvergleich der Rürup Renten können Sie ganz einfach testen, wie hoch Ihre Altersvorsorge ausfallen wird und was Sie dafür monatlich investieren sollten, aber auch wie hoch die staatliche Förderung ist, bzw. wie viel Sie genau steuerlich geltend machen können. Hier können Sie die einzelnen Rürup Rente Anbieter ganz einfach auf einen Blick miteinander vergleichen und ein günstiges Angebot heraussuchen. Unsere Experten helfen Ihnen gerne.

Informieren Sie sich umfangreich und vor allem kostenlos mit einem unabhängigen Vergleich der Rürup Rente und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich. Auf unserem Fachportal, finden Sie zahlreiche Informationen zum Thema Rürup Rente, für wen diese Altersvorsorge am besten geeignet ist, aber auch zum Thema Steuerersparnis. Häufig gestellte Fragen beantworten wir ausführlich in unserem FAQ Bereich und das Rürup Rente Lexikon erklärt hunderte Fachbegriffe zum Thema.

Gut informiert zu sein ist gerade bei der Altersvorsorge enorm wichtig - Jetzt den Vergleich anfordern!

Loading...

Hier ein Auszug unserer Partner:

  • huk_coburg
  • deutscher_ring
  • continentale
  • allianz
  • ergo
  • axa
  • hannoversche
  • nuernberger
  • hallesche
  • gothaer
  • dkv
  • lvm
  • devk
1 Tarifdaten
2 Kontaktdaten
3 Tarifvergleich

Angaben zum Tarif

Euro
Euro

Übermittlung über Sicherheitsserver

15 Jahre Kompetenz als Makler

Kompetenz als Makler

15 Jahre Kompetenz als Makler beim Versicherungsvergleich. Finden Sie den richtigen Tarif mit unserer Hilfe.

Sichere Verbindung (SSL)

Ihre persönlichen Angaben werden über eine sichere Verbindung (SSL) gesendet!

Tipp der Redaktion

Durch den Vergleich der Anbieter ergeben sich enorme Sparpotenziale.

Unabhängiger Vergleich

Unsere Experten vergleichen eine Vielzahl großer deutscher Versicherer.

FAQ - Fragen und Antworten

  • Ja, dies ist erlaubt, wenn es im Versicherungsvertrag vereinbart ist. So können Sie beispielsweise eine vorgesehene Rente ab 65 auf 60 vorziehen.

  • Auf die Auszahlung der Rente sind keine Beiträge fällig, wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Bei privat Versicherten werden Beiträge abgezogen, wenn die Satzung der jeweiligen Krankenkasse die Heranziehung der Auszahlungen aus privaten Rentenversicherungen anordnet.

  • Eine Kündigung der Rürup-Rente ist nicht möglich. Im Falle eines finanziellen Engpasses können Sie nach einem Beitragsstopp oder Beitragsverschiebung bitten, denn viele Versicherungsgesellschaften bieten diese Optionen an.

  • Die Basisrente ist nicht übertragbar. Zudem kann sie auch nicht kapitalisiert, beliehen oder vererbt werden.

  • Ja, man muss bei der Rürup-Rente Steuern zahlen. Diese fallen in der Auszahlungsphase an. Dennoch gibt es Freibeträge und die Spitzensätze sind niedriger als die zu Zeiten des Arbeitslebens.

  • Zu den Hinterbliebenen zählen Ehegatten und Kinder der Rürup-Sparer. Jedoch zählen nur Kinder, die noch einen Anspruch auf Kindergeld haben. Wenn Kinder keinen Anspruch haben, zählen sie nicht zu den Hinterbliebenen. Zudem zählt ein nicht verheirateter Lebensgefährte auch nicht zu den Hinterbliebenen.

  • Ja, die Beiträge sind aufgrund ihrer Flexibilität veränderbar. Sie können nach Absprache mit Ihrem Versicherer zu jeder Zeit eine Zuzahlung leisten.

Rürup Förderhöchstgrenze erhöht

Beitrag geschrieben am 27. September 2017

Die Förderhöchstgrenze für die Rürup Renten-Beiträge wurde ab dem Jahr 2015 erhöht und dynamisiert und macht dadurch das Anlegen durch zusätzliche Steuervorteile attraktiver. Davor war der förderfähige Höchstbetrag der Rürup Rente 20.000 Euro hoch...

mehr »

Versicherer mit neuen Rürup Produkten am Start

Beitrag geschrieben am 30. Juli 2017

Nach den Enttäuschungen die viele mit der Rürup hatten, gibt es jetzt neue Angebote der Versicherer die die Paletten der Altersvorsorgeprodukte ergänzen sollen. Es handelt sich um drei neue Rürup Produkte...

mehr »

84 Prozent der Rürup-Rente im Jahr 2017 steuerlich absetzbar

Beitrag geschrieben am 30. Juli 2017

Die meisten sind verpflichtet bei der gesetzlichen Rentenversicherung versichert zu sein. Aber einige sind davon befreit oder gar ausgesetzt...

mehr »