Rürup-Versicherung

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Rürup Rente

 

Die steuerlichen Vorteile

Wenn ein Selbständiger oder Freiberufler einen Rürup-Vertrag abschließt, hat er nicht die Vorteile der Zuschüsse wie bei der Riester-Rente, allerdings sehr gute steuerliche Vorteile. Die Beiträge sind also steuerlich absetzbar.

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Prinzipiell werden die Beiträge zum Rürup-Vertrag monatlich bezahlt. Natürlich ist der Sparer hier flexibel, er kann auch vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich einzahlen. Besonders Selbständige mit einer hohen Steuerlast profitieren von diesem Sparmodell, denn es wird bis zu einem Viertel von den Einzahlungsprämien in Form einer eingesparten Steuer von der Finanz zurück erstattet.

Während der Ansparphase werden die eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht.

Beiträge zur Rürup-Rente sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge und unter den folgenden Voraussetzungen steuerlich als Sonderausgaben absetzbar:

  • Die Zahlung der späteren Rente muss monatlich und lebenslang erfolgen
  • Die Zahlung der Rüruprente darf nicht vor dem 60. Lebensjahr beginnen
  • Das Kapital aus dem Versicherungsvertrag ist nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und auch nicht kapitalisierbar
  • Es kann keine vorzeitige Auszahlung erfolgen