Rürup-Versicherung

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Rürup Rente

 

Die Sicherheit der Rürup-Rente

Insolvenzschutz

Ein Rürup-Rentenvertrag ist erst einmal vor Insolvenz (Insolvenzschutz) und anderen möglichen Pfändungen geschützt. Ein Selbständiger kann leider nicht den wirtschaftlichen Erfolg für viele Jahre voraussehen, daher ist es absolut positiv, dass ein Sparvertrag zur Rürup-Rente nicht in eine eventuelle Insolvenz fällt und der Betreffende sein Kapital für die Zukunft bewahren kann.

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Hartz IV Festigkeit

Auch die Hartz IV Sicherheit sollte nicht außer Acht gelassen werden. Personen, die für längere Zeit arbeitslos sind, können von den Arbeitsbehörden aufgefordert werden, einen Teil des Lebensunterhaltes durch angespartes Vermögen (z.B. Lebensversicherungen, Wertpapierdepots) zu bestreiten. Das gilt nicht für eine steuerlich geförderte Altersvorsorge, somit auch nicht für die Rürup-Rente. Diese Verträge bleiben auch bei längerer Arbeitslosigkeit unangetastet und stehen den Betroffenen auf jeden Fall später zur Verfügung, da sie vor fremden Zugriff gesichert sind.