Ein Rechenbeispiel
Im Jahr 2009 sind 68% aller eingezahlten Beiträge steuerfrei.
Geht man von einer Einzahlsumme von beispielsweise insgesamt 20.000,00 Euro aus, sind also maximal 13.600,00 Euro steuerfrei. Pro Jahr steigt dieser Anteil auf 2% Punkte an, so sind, wie in unserem Beispiel, im Jahr 2025 100% steuerfrei, maximal 20.000,00 Euro.
Ein Ehepaar kann diese Summe auf das Doppelte geltend machen. Selbständige können also mit den eingezahlten Beiträgen bis zur Höchstgrenze ihren Gewinn steuerlich mindern.
Um das Ganze verständlicher zu machen, haben wir hier eine Jahresrechnung:
| Jahr | Beitrag steuerfrei | steuerfreier Anteil |
|---|---|---|
| 2007 | 64% | 1.536,00 Euro |
| 2008 | 66% | 1.584,00 Euro |
| 2009 | 68% | 1.632,00 Euro |
| 2010 | 70% | 1.680,00 Euro |
| 2011 | 72% | 1.728,00 Euro |
| 2012 | 74% | 1.776,00 Euro |
u.s.w.
Der Sparer hat also 2.400,00 Euro in seinen Vertrag eingezahlt, davon kann er im Jahr 2009 68% absetzen, das sind 1.63200 Euro. Diese Summe ist praktisch in der Steuererklärung als Sonderausgabe anzumelden.
Dadurch wird das zu versteuernde Einkommen um 1.632,00 Euro gemindert. Ergo wird eine Steuerentlastung oder eine eventuelle Steuerrückzahlung erzielt. So sind 68% der Beiträge zur Rürup-Rente im Jahr 2009 steuerfrei.
Wer selbständig ist, kennt sich mit den üblichen Steuersätzen durchaus aus und weiß wie viel Steuern man normalerweise auf diesen Teil des Einkommens zahlen müsste. Wie aus der Tabelle zu entnehmen ist, steigern sich die steuerfreien Anteile um 2% Punkte pro Jahr. Das Einkommen wird also jedes Jahr „schmaler“, die Steuerrückerstattung fällt also immer höher aus.
Auch wenn die Beiträge in den Rürup-Vertrag stets gleich bleiben (in unserem Fallbeispiel 200,00 Euro monatlich), erzielt man schlussendlich auf die Jahre gerechnet, einen immer höheren Steuervorteil. Im Jahr 2025 ist der gesamte Beitrag steuerfrei!
Vorsicht: der jährliche Maximalbetrag!
Im Jahr können maximal 20.000,00 Euro (bei Ehepaaren 40.000,00 Euro) in die Rüruprente steuerfrei eingezahlt werden. Geschmälert kann dieser Maximalbetrag durch das eventuelle Einzahlen in andere Versorgungswerke (Freiberufler) oder in die gesetzliche Rentenversicherung werden.
Einzahlung der Beiträge
Die Beiträge zur Rürup-Rente können monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich eingezahlt werden. Das liegt im Ermessen des Sparers und seiner finanziellen Situation.
Wenn es einen besonders hohen jährlichen Gewinn zu verbuchen gibt, ist natürlich die Jahresvariante schon ein Vorteil. Eine jährliche Sonderzahlung ist steuerfrei möglich und so kann wiederum ein schöner steuerlicher Vorteil erwirtschaftet werden.






